Bedingungen und Konditionen

Steinburg Group GmbH - Handelsbedingungen

1. Allgemeines

a. Jede Bestellung, die der Käufer an das Unternehmen sendet, wird ausschliesslich nach dem Ermessen des Unternehmens angenommen. Sie wird, sofern sie angenommen wird, nur zu diesen Bedingungen (im Folgenden als "Bedingungen" bezeichnet) angenommen und mittels des Standardformulars für die Auftragsbestätigung des Unternehmens bestätigt.

b. Jede so angenommene Bestellung stellt einen individuellen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar. Dieser Vertrag wird in diesen Bedingungen als "Auftrag" bezeichnet.

c. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen gegenteiligen oder zusätzlichen Bedingungen (falls vorhanden), die auf der Website, in einem Bestellformular, in anderen Dokumenten oder in der Korrespondenz des Kunden angegeben sind. Kein Zusatz, keine Änderung oder Ersetzung dieser Bedingungen ist für das Unternehmen bindend oder Teil einer Bestellung, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich von einer zur Unterzeichnung im Namen des Unternehmens bevollmächtigten Person angenommen.

d. Die Annahme der Lieferung von Waren, die Gegenstand einer Bestellung sind ("die Waren"), gilt als schlüssiger Beweis für die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden.

e. Der Kunde erkennt an, dass er mit dem Abschluss des Vertrags über den Kauf der Waren, der diesen Bedingungen unterliegt, dies nicht im Vertrauen auf eine Zusicherung oder Garantie getan hat, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen.

2. Verkäufe und/oder Dienstleistungen

a. Das Unternehmen verkauft die Waren an den Kunden und/oder führt die Montage der Waren gemäss dem schriftlichen Angebot des Unternehmens durch.

b. Alle Zeichnungen, die vom Unternehmen oder seinen Angestellten und/oder Vertretern zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und bleiben im Eigentum des Unternehmens.

3. Beleuchtungsplanung

a. Die vom Unternehmen angebotene Dienstleistung der Lichtplanung ist eine ausservertragliche Leistung.

b. Beleuchtungsentwürfe werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Das Unternehmen kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn ungenaue oder unvollständige Angaben gemacht werden.

c. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Beleuchtungsplanung den Projektanforderungen entspricht und mit den örtlichen Bauvorschriften übereinstimmt.

d. Das Unternehmen kann Empfehlungen zu den Anforderungen an die Notbeleuchtung aussprechen. Der Plan wird jedoch einer Risikobewertung durch den Endnutzer unterzogen. Der Kunde ist letztendlich dafür verantwortlich, den Notbeleuchtungsentwurf in seiner Gesamtheit zu überprüfen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

4. Gültigkeit des Angebots

Alle vom Unternehmen abgegebenen Angebote bleiben höchstens 60 Tage nach deren Erstellung gültig, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes angegeben.

5. Preise

Der für die Waren zu zahlende Preis ("der Preis") ist entweder:

a) der zwischen den Parteien vereinbarte Preis,

b) wenn ein solcher Preis nicht vereinbart wurde, der in den Preislisten des Unternehmens aufgeführte Preis, der zum Zeitpunkt des Versands der betreffenden Waren gültig ist, vorbehaltlich etwaiger vorgesehener Änderungen. Dieser Preis versteht sich zuzüglich der gemäss diesen Bedingungen zu zahlenden Beträge. Der zu zahlende Preis unterliegt der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

6. Änderung

Das Unternehmen kann den Preis durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ändern, wenn:

(i) eine Änderung bei der Lieferung der Waren auf Wunsch oder mit Einverständnis des Kunden vorgenommen wird, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine Änderung der Warenmenge, oder

(ii) eine Aussetzung oder Behinderung der Lieferung der Waren aufgrund von Weisungen des Kunden oder der Nichterteilung solcher Weisungen, Genehmigungen, Zugänge, Angaben oder Informationen erfolgt, oder wenn der Kunde die Lieferung oder Leistung anderweitig nicht annimmt oder die Abholung innerhalb der vereinbarten Fristen nicht vornimmt.

7. Zahlungen

a. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung für gelieferte Waren vor dem Versand fällig.

b. Hat das Unternehmen schriftlich zugestimmt, ein Kreditkonto für den Kunden zu eröffnen, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Rechnungen können jederzeit nach der Lieferung der Waren oder früher ausgestellt werden, wenn das Unternehmen bereit ist, die Waren zu liefern, dies aber aufgrund der Anweisungen des Kunden oder des Ausbleibens dieser Anweisungen nicht tun kann. Dies gilt insbesondere für fehlende Genehmigungen, Zugänge, Angaben oder Informationen, die erforderlich sind, um die Lieferung oder Leistung anzunehmen oder die Abholung innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens vorzunehmen.

c. Wenn vereinbart wird, Waren gegen eine offizielle Bestellung zu liefern, gelten die Zahlungsbedingungen für jede einzelne Teillieferung wie für eine individuelle Bestellung.

d. Die Fristen für fällige Zahlungen an das Unternehmen sind von entscheidender Bedeutung. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr gemäss Art. 104 OR zu verlangen, sofern nicht schriftlich ein höherer, marktüblicher Satz vereinbart wurde. Diese Zinsen fallen täglich an, bis die überfälligen Beträge beglichen sind. Im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen für alle angemessenen Betreibungs-, Anwalts- und Gerichtskosten zu entschädigen, die dem Unternehmen infolge des Zahlungsverzugs entstehen, soweit diese Kosten notwendig und verhältnismässig waren.

e. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lieferung der Waren auszusetzen und/oder jede Genehmigung oder weiteren Kredit zu verweigern, wenn Zahlungen nicht bei Fälligkeit geleistet werden oder wenn das Unternehmen nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass die finanzielle Lage des Kunden die Zulassung solcher Bedingungen nicht mehr rechtfertigt.

8. Lieferung und Risiko

a. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Lieferung an die in der Bestellung angegebene Adresse im Preis nicht enthalten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, um eine Erhöhung der Transportkosten vor dem Lieferdatum abzudecken. Für jede Lieferung an mehr als einen Bestimmungsort oder an einen Ort ausserhalb der Schweiz wird ein zusätzliches Beförderungsentgelt erhoben, wobei allfällige Einfuhrabgaben, Zölle und die Verzollung durch den Kunden zu tragen bzw. zu veranlassen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

b. Jede vom Unternehmen angegebene Versandzeit oder jedes angegebene Versanddatum wird nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, stellt jedoch nur eine Schätzung dar und ist nicht bindend. Sollte sich die Schätzung des Unternehmens als ungenau erweisen, wird das Unternehmen sich nach Kräften bemühen, den Kunden frühestmöglich über die verschobenen Fristen oder Termine für den Versand der Waren zu informieren.

c. Die Gefahr für die Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware entweder geliefert wird, vom Kunden selbst abgeholt wird oder im Namen des Kunden abgeholt wird.

d. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder Abholung (je nach Fall) angenommen hat, unbeschadet der Rügefrist gemäss Art. 201 OR bei erkennbaren Mängeln.

e. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die Waren aufgrund einer fehlenden Übereinstimmung mit der Bestellung zurückzuweisen, wenn die Abweichungen von den im Auftrag geforderten Mengen so geringfügig sind, dass es für den Kunden unzumutbar wäre, diese abzulehnen.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Das Eigentum an den in jeder Sendung enthaltenen Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung des Preises in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. Das Unternehmen ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Betreibungsamt am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden eintragen zu lassen. Auch wenn das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat das Unternehmen das Recht, den Preis einzuklagen, sobald die Zahlung fällig wird.

b. Der Kunde kann die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verwenden, jedoch hält der Kunde die Waren bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs als Treuhänder und Verwahrer im Auftrag des Unternehmens. Der Kunde hat die Waren von seinen eigenen Waren und denen Dritter getrennt zu halten, sie ordnungsgemäss zu lagern, zu schützen, zu versichern und als Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnen.

c. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, hat der Kunde ein Recht zum Besitz der Waren. Dieses Recht erlischt jedoch in den folgenden Fällen:

(i) der Kunde hat die Waren nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit gemäss diesen Bedingungen bezahlt;

(ii) über den Kunden wird der Konkurs eröffnet, ihm wird eine Nachlassstundung gewährt, oder er schlägt seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine andere freiwillige Regelung vor; oder

(iii) ein Konkursverwalter, Liquidator oder Sachwalter wird für das Geschäft des Kunden bestellt.

Im Falle der Beendigung des Rechts auf Besitz der Waren gemäss dieser Klausel ist das Unternehmen berechtigt, die Waren aus allen Räumlichkeiten zurückzunehmen, in denen sie gelagert sind. Zu diesem Zweck muss der Kunde dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern den Zugang zu diesen Räumlichkeiten gewähren und ist verpflichtet, die Kosten für die Entfernung und den Transport der Waren zu tragen.

10. Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg

Das Unternehmen ersetzt kostenlos alle Waren, die nachweislich während des Transports beschädigt wurden, vorausgesetzt, dass das Unternehmen und der Spediteur innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich über den Eintritt des Schadens sowie, soweit möglich, über dessen Art und Umfang durch den Kunden informiert werden.

11. Defekte nach der Lieferung

a. Das Unternehmen gewährt auf Leuchten und Komponenten mit LED-Technologie eine Garantie von 5 Jahren ab dem Datum der Lieferung. Bei allen anderen vom Unternehmen hergestellten oder vertriebenen Waren beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab dem Datum der Lieferung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Innerhalb der jeweils anwendbaren Frist wird das Unternehmen bei ordnungsgemässer Nutzung auftretende Mängel entweder kostenlos reparieren oder nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren ersetzen, vorausgesetzt, dass:

(i) die beanstandeten Mängel dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden, sobald sie festgestellt werden,

(ii) diese Mängel vom Unternehmen als ausschliesslich auf Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Materialfehler des Unternehmens oder seiner Zulieferer zurückzuführen anerkannt werden, und

(iii) die mangelhaften Waren auf Kosten des Kunden an das Werk des Unternehmens zurückgeschickt werden, falls dies vom Unternehmen verlangt wird.

b. Von der Garantie ausgenommen sind Verschleissteile, insbesondere konventionelle Leuchtmittel, LED-Retrofit-Leuchtmittel und Notlichtbatterien, da diese einer eigenen Alterungskurve unterliegen. Bei LED-Leuchten sind die verbauten LED-Bestandteile selbst in die Garantie eingeschlossen.

c. Innerhalb folgender Toleranzen gelten Produktausfälle und technische Abweichungen bei LED-Produkten nicht als Garantiefall:

(i) Produktausfälle (Mortalität): bis zu 0,2 % je 1'000 Betriebsstunden;

(ii) Lichtstromrückgang bei Low-Power-LEDs: bis zu 0,2 % je 1'000 Betriebsstunden; bei Medium-Power-LEDs: bis zu 0,3 % je 1'000 Betriebsstunden; bei High-Power-LEDs: bis zu 0,6 % je 1'000 Betriebsstunden;

(iii) Farbtemperatur: Abweichungen von bis zu +/- 150 K gegenüber dem angegebenen Wert;

(iv) Leistungsaufnahme von LED-Betriebsgeräten: Abweichungen von bis zu +10 %; Lichtstromwerte: Abweichungen von bis zu +/- 10 % gegenüber den angegebenen Werten.

d. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist, dass das Produkt fachgerecht gemäss den Montageanleitungen, den anerkannten technischen Regeln und den Spezifikationen des Unternehmens sowie seiner Zulieferer installiert und sachgemäss betrieben wurde, und dass die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte bezüglich Umgebungstemperatur, Netzspannung und weiterer Spezifikationen nicht überschritten wurden.

e. Alle reparierten oder ersetzten Waren werden vom Unternehmen kostenlos an den ursprünglichen Lieferort zurückgeliefert, jedoch gemäss und vorbehaltlich der vorliegenden Verkaufsbedingungen. Für ersetzte Produkte oder Komponenten beginnt keine neue Garantiefrist.

f. Alternativ zu Ziffer 11a ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen berechtigt, den Preis der mangelhaften Waren zu erstatten, wenn dieser Preis bereits vom Kunden an das Unternehmen gezahlt wurde. Falls der Preis noch nicht gezahlt wurde, kann das Unternehmen den Kunden von seiner Zahlungsverpflichtung durch Ausstellung einer Gutschrift in Höhe dieses Preises befreien.

g. Bezüglich aller Waren, die von Dritten hergestellt und an das Unternehmen geliefert wurden, wird das Unternehmen dem Kunden (soweit möglich) die Vorteile einer Garantie weitergeben, die dem Unternehmen von einem solchen Dritten gewährt wurde, und auf Anfrage des Kunden Einzelheiten zu den Bedingungen dieser Garantie sowie Kopien aller relevanten Produktinformationsblätter, technischen Datenblätter oder Produktbroschüren, die von diesen Dritten herausgegeben wurden, bereitstellen. Der Kunde ist ausschliesslich verantwortlich für die Einhaltung aller dieser Punkte, und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung dafür.

h. Garantie bei Zahlungsverzug: Der Anspruch des Kunden auf Garantieleistungen ruht für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden aus diesem oder einem anderen zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Reparaturen, Ersatzlieferungen oder andere Garantieleistungen zu erbringen, solange fällige und ausstehende Beträge nicht vollständig beglichen sind. Diese Bestimmung gilt nicht für Haftungsansprüche, die nach zwingendem schweizerischem Recht nicht wegbedungen oder beschränkt werden können.

i. Wird ein Garantiefall zu Unrecht geltend gemacht, trägt der Kunde die Kosten für Prüfung sowie Hin- und Rücktransport, es sei denn, der Kunde konnte den Mangel bei zumutbarer Sorgfalt nicht erkennen.

j. Beim Weiterverkauf der Waren innerhalb der Schweiz tritt der neue Eigentümer an die Stelle des ursprünglichen Käufers, sofern sämtliche Garantiebedingungen gemäss dieser Ziffer 11 weiterhin erfüllt sind. Der Nachweis der Herkunft und der Garantiedauer, etwa durch Lieferschein oder Rechnung, ist auf Verlangen des Unternehmens vorzulegen. Eine Weiterveräusserung führt weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantiefrist.

k. Die Haftung des Unternehmens gemäss dieser Klausel schliesst jede andere Haftung gegenüber dem Kunden aus, sei es vertraglicher, deliktischer oder sonstiger Art, für Mängel an den Waren oder für Verluste oder Schäden an oder durch die Waren, soweit dies nach zwingendem schweizerischem Recht zulässig ist (siehe Ziffer 12). Alle anderen Bedingungen, Garantien, Bestimmungen oder sonstige Erklärungen, die die Waren betreffen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, sind im nach schweizerischem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt das Unternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang keine Gewähr für die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, ihre Leistung, Verwendung, Beschaffenheit oder Qualität, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.

12. Beschränkung der Haftung

a. Das Unternehmen schliesst seine Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Schäden, die auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Hilfspersonen oder Subunternehmer zurückzuführen sind, nicht aus und beschränkt diese nicht (Art. 100 Abs. 1 OR).

b. Im Übrigen, und soweit nach schweizerischem Recht zulässig, haftet das Unternehmen nur für leichte Fahrlässigkeit im in dieser Ziffer 12 beschriebenen Umfang. Alle gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere Art. 197 ff. OR, gelten ergänzend, soweit sie durch diese Bedingungen nicht wirksam abbedungen wurden. Das Unternehmen übernimmt, soweit rechtlich zulässig, keine Gewähr dafür, dass die Waren für einen bestimmten Zweck oder für bestimmte Anforderungen des Kunden geeignet sind, unabhängig davon, ob dieser Zweck oder diese Anforderungen dem Unternehmen bekannt waren.

c. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden an Gebäuden oder anderem Sachwerten (unabhängig davon, ob sie durch leichte Fahrlässigkeit des Unternehmens oder auf andere Weise entstanden sind), die aus oder in Verbindung mit den Waren oder deren Nutzung durch den Kunden resultieren, soweit eine solche Haftungsbeschränkung nach Art. 100 OR zulässig ist. Sollte gleichwohl eine Haftung des Unternehmens für den vorgenannten Verlust oder Schaden bestehen, ist diese auf die Höhe des Preises der betroffenen Waren, wie in der Bestellung angegeben, begrenzt.

d. Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen nicht für wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder indirekte Folgeschäden, die aus oder in Verbindung mit den Waren (einschliesslich etwaiger Verzögerungen oder Unterlassungen bei der Lieferung) oder deren Nutzung durch den Kunden resultieren. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens.

e. Vorbehaltlich Ziffer 12a übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens für Schäden oder Verluste aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren in keinem Fall den für die betroffenen Waren gemäss Bestellung gezahlten Preis, selbst wenn das Unternehmen auf die Möglichkeit weiterer potenzieller Verluste oder Schäden hingewiesen wurde. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

f. Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn ein Mangel auf den Wunsch des Kunden zurückzuführen ist, dass die Waren bestimmten Spezifikationen entsprechen, oder für Mängel, die auf normale Abnutzung, zufällige oder vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit des Kunden, anormale Arbeitsbedingungen, Missachtung der Anweisungen des Unternehmens oder eines Herstellers, Missbrauch oder Änderungen der Waren durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

g. Der Kunde stellt das Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei, die auf Mängel oder angebliche Mängel der Waren zurückzuführen sind, soweit diese Mängel nicht auf ein Verschulden des Unternehmens zurückgehen.

13. Lagerung

Sollte das Unternehmen aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Mängel in den Versandanweisungen des Kunden), nicht in der Lage sein, die Waren innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden oder dessen Beauftragten, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen, zu liefern, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren im Namen und auf Gefahr des Kunden zu lagern. In diesem Fall gilt die Lieferung als erfolgt, und das gesamte Risiko für die Waren geht auf den Kunden über. Die Lieferung eines entsprechenden Lagerscheins an den Kunden gilt als Lieferung der Waren im Sinne von Ziffer 6. Alle Kosten, die dem Unternehmen für die Lagerung oder Versicherung der Waren entstehen, sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage einer Rechnung zu zahlen.

14. Schutzrechte

a. Wenn das Unternehmen einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation folgt, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit oder als Folge einer Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter entstehen oder gegen das Unternehmen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Zahlungen, die vom Unternehmen zur Begleichung eines solchen Anspruchs geleistet oder vereinbart werden.

b. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter zu vermeiden oder um geltenden Sicherheits- oder gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, vorausgesetzt, dass solche Änderungen die Qualität der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.

c. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der Waren, wenn diese Schutzrechte Dritter verletzen, die auf einer vom Kunden vorgegebenen Spezifikation beruhen.

15. Produkt und Verfügbarkeit

a. Alle vom Unternehmen gelieferten Waren müssen mit der Bestellung übereinstimmen. Es wird keine Haftung für Waren übernommen, die von den in der Bestellung festgelegten Spezifikationen abweichen.

b. Keine zusätzlichen Spezifikationen, beschreibenden Materialien, schriftlichen oder mündlichen Darstellungen, Korrespondenz, Erklärungen, Kataloge oder Verkaufsförderungsmaterialien sind Bestandteil des Auftrags oder werden durch Verweis auf diesen aufgenommen, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zum Vertragsbestandteil erklärt. Die Verfügbarkeit der Waren richtet sich nach den in der Bestellung angegebenen Bedingungen und kann sich ändern.

16. Annullierung

Eine vom Unternehmen angenommene Bestellung kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens storniert werden. Die Zustimmung des Unternehmens zur Stornierung erfolgt unter der Bedingung, dass der Kunde das Unternehmen für alle Verluste (einschliesslich entgangener Gewinne), Kosten (einschliesslich der Kosten für Materialien und Arbeitskräfte), Schäden, Gebühren und Aufwendungen entschädigt, die dem Unternehmen durch die Stornierung tatsächlich und nachweislich entstehen.

17. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

a. Für Lieferungen in die Schweiz gilt: Der Kunde ist im Rahmen seiner beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit für die vorschriftsgemässe Rücknahme, Sammlung und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Einklang mit der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verantwortlich, soweit ihn diese Pflichten als gewerblichen Abnehmer treffen.

b. Für Lieferungen in die Europäische Union (einschliesslich Deutschland und Österreich) gilt: Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) verantwortlich, einschliesslich der Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechten Beseitigung solcher Altgeräte sowie der Bereitstellung sachdienlicher Daten und Informationen, die der jeweilige Systembetreiber vernünftigerweise verlangen kann.

c. Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen, die sich aus seinen Verpflichtungen gemäss dieser Ziffer 17 ergeben. Weitere Informationen sind beim Unternehmen erhältlich.

18. Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mitteilungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen und andere vertragsbezogene Erklärungen auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden können. Solche Erklärungen gelten als schriftliche Erklärung im Sinne dieser Bedingungen und gelten im Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als zugegangen.

19. Abtretung und Verrechnung

a. Die Abtretung von Forderungen des Kunden aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens ausgeschlossen. Eine dennoch erfolgte Abtretung ist nichtig. Dem Unternehmen steht es frei, seine eigenen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an Dritte abzutreten.

b. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen des Unternehmens mit eigenen Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dem Unternehmen steht die Verrechnung eigener Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden frei.

20. Änderungen dieser Bedingungen

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens in Kraft und gelten für alle danach zustande kommenden Aufträge. Für bereits bestätigte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Bedingungen.

21. Beendigung

Das Unternehmen hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn:

(i) der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstösst und es versäumt, diesen Verstoss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung zu beheben;

(ii) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt; oder

(iii) über den Kunden der Konkurs eröffnet wird, ihm eine Nachlassstundung gewährt wird, er einen Vergleich mit seinen Gläubigern schliesst, eine Gläubigerversammlung einberuft, ein Sachwalter oder Liquidator bestellt wird oder er aus irgendeinem Grund seine Geschäftstätigkeit einstellt.

22. Höhere Gewalt

a. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren, wenn und soweit die Erfüllung durch Ereignisse verhindert, vereitelt, behindert oder verzögert wird, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dies umfasst unter anderem ungünstige Wetterbedingungen, Verkehrsunfälle, Streiks, Aussperrungen oder andere Formen von Arbeitskampfmassnahmen, Krankheiten, Nichtverfügbarkeit von Material, Arbeit, Kraftstoff, Teilen oder Maschinen sowie Produktionsausfälle.

b. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die durch solche Ereignisse verursachten Schwierigkeiten zu überwinden. Es behält sich jedoch das Recht vor, seine Verpflichtungen unter diesen Umständen zu stornieren, auszusetzen oder zu ändern. Darüber hinaus kann das Unternehmen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Preis ändern, um die Mehrkosten widerzuspiegeln, die durch die Bewältigung solcher Schwierigkeiten entstehen.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in Kaiserstuhl, Kanton Aargau, Schweiz, soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

Innovation.
Beleuchtung.
Gewerbe.
Innovation.
Beleuchtung.
Gewerbe.
Scroll