Bedingungen und Konditionen

Steinburg Group GmbH - Handelsbedingungen

1. Allgemeines

a. Jede Bestellung, die der Käufer an das Unternehmen sendet, wird ausschliesslich nach dem Ermessen des Unternehmens angenommen. Sie wird, sofern sie angenommen wird, nur zu diesen Bedingungen (im Folgenden als "Bedingungen" bezeichnet) angenommen und mittels des Standardformulars für die Auftragsbestätigung des Unternehmens bestätigt.

b. Jede so angenommene Bestellung stellt einen individuellen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar. Dieser Vertrag wird in diesen Bedingungen als "Auftrag" bezeichnet.

c. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen gegenteiligen oder zusätzlichen Bedingungen (falls vorhanden), die auf der Website, in einem Bestellformular, in anderen Dokumenten oder in der Korrespondenz des Kunden angegeben sind. Kein Zusatz, keine Änderung oder Ersetzung dieser Bedingungen ist für das Unternehmen bindend oder Teil einer Bestellung, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich von einer zur Unterzeichnung im Namen des Unternehmens bevollmächtigten Person angenommen.

d. Die Annahme der Lieferung von Waren, die Gegenstand einer Bestellung sind ("die Waren"), gilt als schlüssiger Beweis für die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden.

e. Der Kunde erkennt an, dass er mit dem Abschluss des Vertrags über den Kauf der Waren, der diesen Bedingungen unterliegt, dies nicht im Vertrauen auf eine Zusicherung oder Garantie getan hat, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen.

2. Verkäufe und/oder Dienstleistungen

a. Das Unternehmen verkauft die Waren an den Kunden und/oder führt die Montage der Waren gemäss dem schriftlichen Angebot des Unternehmens durch.

b. Alle Zeichnungen, die vom Unternehmen oder seinen Angestellten und/oder Vertretern zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und bleiben im Eigentum des Unternehmens.

3. Beleuchtungsplanung

a. Die vom Unternehmen angebotene Dienstleistung der Lichtplanung ist eine ausservertragliche Leistung.

b. Beleuchtungsentwürfe werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Das Unternehmen kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn ungenaue oder unvollständige Angaben gemacht werden.

c. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Beleuchtungsplanung den Projektanforderungen entspricht und mit den örtlichen Bauvorschriften übereinstimmt.

d. Das Unternehmen kann Empfehlungen zu den Anforderungen an die Notbeleuchtung aussprechen. Der Plan wird jedoch einer Risikobewertung durch den Endnutzer unterzogen. Der Kunde ist letztendlich dafür verantwortlich, den Notbeleuchtungsentwurf in seiner Gesamtheit zu überprüfen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

4. Gültigkeit des Angebots

Alle vom Unternehmen abgegebenen Angebote bleiben höchstens 60 Tage nach deren Erstellung gültig, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes angegeben.

5. Preise

Der für die Waren zu zahlende Preis ("der Preis") ist entweder:

a) der zwischen den Parteien vereinbarte Preis,

b) wenn ein solcher Preis nicht vereinbart wurde, der in den Preislisten des Unternehmens aufgeführte Preis, der zum Zeitpunkt des Versands der betreffenden Waren gültig ist, vorbehaltlich etwaiger vorgesehener Änderungen. Dieser Preis versteht sich zuzüglich der gemäss diesen Bedingungen zu zahlenden Beträge. Der zu zahlende Preis unterliegt der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

6. Änderung

Das Unternehmen kann den Preis durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ändern, wenn:

(i) eine Änderung bei der Lieferung der Waren auf Wunsch oder mit Einverständnis des Kunden vorgenommen wird, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine Änderung der Warenmenge, oder

(ii) eine Aussetzung oder Behinderung der Lieferung der Waren aufgrund von Weisungen des Kunden oder der Nichterteilung solcher Weisungen, Genehmigungen, Zugänge, Angaben oder Informationen erfolgt, oder wenn der Kunde die Lieferung oder Leistung anderweitig nicht annimmt oder die Abholung innerhalb der vereinbarten Fristen nicht vornimmt.

7. Zahlungen

a. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Zahlung für gelieferte Waren vor dem Versand fällig.

b. Hat das Unternehmen schriftlich zugestimmt, ein Kreditkonto für den Kunden zu eröffnen, ist die Zahlung bis zum Ende des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung des Unternehmens ausgestellt wurde. Rechnungen können jederzeit nach der Lieferung der Waren oder früher ausgestellt werden, wenn das Unternehmen bereit ist, die Waren zu liefern, dies aber aufgrund der Anweisungen des Kunden oder des Ausbleibens dieser Anweisungen nicht tun kann. Dies gilt insbesondere für fehlende Genehmigungen, Zugänge, Angaben oder Informationen, die erforderlich sind, um die Lieferung oder Leistung anzunehmen oder die Abholung innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens vorzunehmen.

c. Wenn vereinbart wird, Waren gegen eine offizielle Bestellung zu liefern, gelten die Zahlungsbedingungen für jede einzelne Teillieferung wie für eine individuelle Bestellung.

d. Die Fristen für fällige Zahlungen an das Unternehmen sind von entscheidender Bedeutung. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der HSBC Bank zu verlangen. Diese Zinsen fallen täglich an, bis die überfälligen Beträge beglichen sind. Im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen in vollem Umfang für alle Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren und Ausgaben zu entschädigen, die dem Unternehmen entstehen, einschliesslich (aber nicht beschränkt auf) aller Anwalts- und Gerichtskosten, die infolge des Zahlungsverzugs entstehen.

e. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lieferung der Waren auszusetzen und/oder jede Genehmigung oder weiteren Kredit zu verweigern, wenn Zahlungen nicht bei Fälligkeit geleistet werden oder wenn das Unternehmen nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass die finanzielle Lage des Kunden die Zulassung solcher Bedingungen nicht mehr rechtfertigt.

8. Lieferung und Risiko

a. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Lieferung an die in der Bestellung angegebene Adresse im Preis nicht enthalten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, um eine Erhöhung der Transportkosten vor dem Lieferdatum abzudecken. Für jede Lieferung an mehr als einen Bestimmungsort oder an einen Ort ausserhalb der Schweiz wird ein zusätzliches Beförderungsentgelt erhoben.

b. Jede vom Unternehmen angegebene Versandzeit oder jedes angegebene Versanddatum wird nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, stellt jedoch nur eine Schätzung dar und ist nicht bindend. Sollte sich die Schätzung des Unternehmens als ungenau erweisen, wird das Unternehmen sich nach Kräften bemühen, den Kunden frühestmöglich über die verschobenen Fristen oder Termine für den Versand der Waren zu informieren.

c. Die Haftung für die Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware entweder geliefert wird, vom Kunden selbst abgeholt wird oder im Namen des Kunden abgeholt wird.

d. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder Abholung (je nach Fall) angenommen hat.

e. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die Waren aufgrund einer fehlenden Übereinstimmung mit der Bestellung zurückzuweisen, wenn die Abweichungen von den im Auftrag geforderten Mengen so geringfügig sind, dass es für den Kunden unzumutbar wäre, diese abzulehnen.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Das Eigentum an den in jeder Sendung enthaltenen Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung des Preises in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. Auch wenn das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat das Unternehmen das Recht, den Preis einzuklagen, sobald die Zahlung fällig wird.

b. Der Kunde kann die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verwenden, jedoch hält der Kunde die Waren bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs als Treuhänder und Verwahrer im Auftrag des Unternehmens. Der Kunde hat die Waren von seinen eigenen Waren und denen Dritter getrennt zu halten, sie ordnungsgemäss zu lagern, zu schützen, zu versichern und als Eigentum des Unternehmens zu kennzeichnen.

c. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, hat der Kunde ein Recht zum Besitz der Waren. Dieses Recht erlischt jedoch in den folgenden Fällen:

(i) der Kunde hat die Waren nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit gemäss diesen Bedingungen bezahlt;

(ii) der Kunde wird für zahlungsunfähig erklärt oder schlägt seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine andere freiwillige Regelung vor; oder

(iii) ein Konkursverwalter, Liquidator oder Verwalter wird für das Geschäft des Kunden bestellt.

Im Falle der Beendigung des Rechts auf Besitz der Waren gemäss dieser Klausel ist das Unternehmen berechtigt, die Waren aus allen Räumlichkeiten zurückzunehmen, in denen sie gelagert sind. Zu diesem Zweck muss der Kunde dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern den Zugang zu diesen Räumlichkeiten gewähren und ist verpflichtet, die Kosten für die Entfernung und den Transport der Waren zu tragen.

10. Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg

Das Unternehmen ersetzt kostenlos alle Waren, die nachweislich während des Transports beschädigt wurden, vorausgesetzt, dass das Unternehmen und der Spediteur innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich über den Eintritt des Schadens sowie, soweit möglich, über dessen Art und Umfang durch den Kunden informiert werden.

11. Defekte nach der Lieferung

a. In Bezug auf alle vom Unternehmen hergestellten Waren wird das Unternehmen entweder kostenlos reparieren oder nach eigenem Ermessen mangelhafte Waren ersetzen, wenn die Mängel bei ordnungsgemässer Nutzung innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung auftreten, vorausgesetzt, dass:

(i) die beanstandeten Mängel dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden, sobald sie festgestellt werden,

(ii) diese Mängel vom Unternehmen als ausschliesslich auf Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Materialfehler des Unternehmens zurückzuführen anerkannt werden, und

(iii) die mangelhaften Waren auf Kosten des Kunden an das Werk des Unternehmens zurückgeschickt werden, falls dies vom Unternehmen verlangt wird.

b. Alle reparierten oder ersetzten Waren werden vom Unternehmen kostenlos an den ursprünglichen Lieferort zurückgeliefert, jedoch gemäss und vorbehaltlich der vorliegenden Verkaufsbedingungen.

c. Alternativ zu Klausel 9a, ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen berechtigt, den Preis der mangelhaften Waren zu erstatten, wenn dieser Preis bereits vom Kunden an das Unternehmen gezahlt wurde. Falls der Preis noch nicht gezahlt wurde, kann das Unternehmen den Kunden von seiner Zahlungsverpflichtung durch Ausstellung einer Gutschrift in Höhe dieses Preises befreien.

d. Bezüglich aller Waren, die von Dritten hergestellt und an das Unternehmen geliefert wurden, wird das Unternehmen dem Kunden (soweit möglich) die Vorteile einer Garantie weitergeben, die dem Unternehmen von einem solchen Dritten gewährt wurde, und auf Anfrage des Kunden Einzelheiten zu den Bedingungen dieser Garantie sowie Kopien aller relevanten Produktinformationsblätter, technischen Datenblätter oder Produktbroschüren, die von diesen Dritten herausgegeben wurden, bereitstellen. Der Kunde ist ausschliesslich verantwortlich für die Einhaltung aller dieser Punkte und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung dafür.

e. Die Haftung des Unternehmens gemäss dieser Klausel schliesst jede andere Haftung gegenüber dem Kunden aus, sei es vertraglicher, deliktischer oder sonstiger Art, für Mängel an den Waren oder für Verluste oder Schäden an oder durch die Waren. Alle anderen Bedingungen, Garantien, Bestimmungen oder sonstige Erklärungen, die die Waren betreffen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise, sind hiermit ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt das Unternehmen keine Gewähr für die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, ihre Leistung, Verwendung, Beschaffenheit oder Qualität, gleichgültig, ob diese Gewähr ausdrücklich oder stillschweigend, durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise besteht.

12. Beschränkung der Haftung

a. Das Unternehmen schliesst seine gesetzliche Haftung für Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer zurückzuführen ist, nicht aus oder beschränkt diese nicht.

b. Das Unternehmen schliesst keine seiner gesetzlichen Verpflichtungen aus, die sich aus dem Sale of Goods Act 1979 und/oder dem Supply of Goods and Services Act 1982 ergeben. Alle anderen Bedingungen, Konditionen, Garantien oder sonstige Verpflichtungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch oder auf andere Weise, sind von diesen Bedingungen ausgeschlossen. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt das Unternehmen keine Haftung dafür, wenn die Waren nicht für einen bestimmten Zweck oder bestimmte Anforderungen des Kunden geeignet sind, unabhängig davon, ob der besondere Zweck oder die speziellen Anforderungen des Kunden dem Unternehmen bekannt sind oder nicht.

c. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden an Gebäuden oder anderem materiellen Eigentum (unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder auf andere Weise entstanden sind), die aus oder in Verbindung mit den Waren oder deren Nutzung durch den Kunden resultieren. Sollte eine gesetzliche Haftung festgestellt werden, die das Unternehmen für den vorgenannten Verlust oder Schaden verantwortlich macht, ist die Haftung auf die Höhe des Preises der Waren, wie in der Bestellung angegeben, begrenzt.

d. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder indirekte Verluste oder Schäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden am Geschäft des Kunden (unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder anderweitig verursacht wurden), die aus oder in Verbindung mit den Waren (einschliesslich etwaiger Verzögerungen oder Unterlassungen bei der Lieferung der Waren) oder der Nutzung der Waren durch den Kunden resultieren. Sollte eine gesetzliche Haftung festgestellt werden, die das Unternehmen für den vorgenannten Verlust oder Schaden verantwortlich macht, ist die Haftung auf den genannten Umfang begrenzt.

e. Sollte das Unternehmen trotz der vorstehenden Bestimmungen für einen Verlust oder Schaden haftbar gemacht werden, so übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens für Schäden oder Verluste in allen Klagen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder auf andere Weise in Verbindung mit oder aus der Lieferung der Waren, in keinem Fall den für die Waren gezahlten Preis, der in der Bestellung angegeben ist, selbst wenn das Unternehmen auf die Möglichkeit weiterer potenzieller Verluste oder Schäden hingewiesen wurde.

f. Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn ein Mangel auf den Wunsch des Kunden zurückzuführen ist, dass die Waren bestimmten Spezifikationen entsprechen, oder für Mängel, die auf normale Abnutzung, zufällige oder vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Missachtung der Anweisungen des Unternehmens oder eines Herstellers, Missbrauch oder Änderungen der Waren zurückzuführen sind.

g. Der Kunde stellt das Unternehmen von jeglicher Haftung frei, die dem Unternehmen aufgrund von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Mängel oder angebliche Mängel der Waren entsteht.

13. Lagerung

Sollte das Unternehmen aufgrund von Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Mängel in den Versandanweisungen des Kunden), nicht in der Lage sein, die Waren innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden oder dessen Beauftragten, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen, zu liefern, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren im Namen des Kunden zu lagern. In diesem Fall gilt die Lieferung als erfolgt, und das gesamte Risiko für die Waren geht auf den Kunden über. Die Lieferung eines entsprechenden Lagerscheins an den Kunden gilt als Lieferung der Waren im Sinne von Klausel 6. Alle Kosten, die dem Unternehmen für die Lagerung oder Versicherung der Waren entstehen, sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage einer Rechnung zu zahlen.

14. Patente

a. Wenn das Unternehmen einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation folgt, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit oder als Folge einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter entstehen oder gegen das Unternehmen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Zahlungen, die von der Gesellschaft zur Begleichung eines Anspruchs geleistet oder vereinbart werden, der aus der Verletzung solcher Rechte resultiert.

b. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter zu vermeiden oder um geltenden Sicherheits- oder gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, vorausgesetzt, dass solche Änderungen die Qualität der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.

c. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der Waren, wenn diese Patente verletzen, die möglicherweise auf die Waren anwendbar sind.

15. Produkt und Verfügbarkeit

a. Alle vom Unternehmen gelieferten Waren müssen mit der Bestellung übereinstimmen. Es wird keine Haftung für Waren übernommen, die von den in der Bestellung festgelegten Spezifikationen abweichen.

b. Keine zusätzlichen Spezifikationen, beschreibenden Materialien, schriftlichen oder mündlichen Darstellungen, Korrespondenz, Erklärungen, Kataloge oder Verkaufsförderungsmaterialien sind Bestandteil des Auftrags oder werden durch Verweis auf diesen aufgenommen. Die Verfügbarkeit der Waren richtet sich nach den in der Bestellung angegebenen Bedingungen und kann sich ändern.

16. Annullierung

Eine vom Unternehmen angenommene Bestellung kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens storniert werden. Die Zustimmung des Unternehmens zur Stornierung erfolgt unter der Bedingung, dass der Kunde das Unternehmen vollständig entschädigt für alle Verluste (einschliesslich entgangener Gewinne), Kosten (einschliesslich der Kosten für Materialien und Arbeitskräfte), Schäden, Gebühren und Aufwendungen, die dem Unternehmen durch die Stornierung entstehen.

17. WEEE-Konformität

a. Der Kunde ist verantwortlich für:

i. Die Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung von;

ii. Allen Elektro- und Elektronik-Altgeräten (im Folgenden als „WEEE“ bezeichnet), die gemäss der Definition in den WEEE-Verordnungen 2006 aus den Produkten resultieren oder von ihnen abgeleitet sind, sowie

iii. Allen Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die aus Produkten stammen, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sofern diese Produkte durch die Waren ersetzt werden und die Waren gleichwertig sind oder dieselbe Funktion wie diese Produkte haben.

iv. Der Einhaltung aller zusätzlichen Verpflichtungen, die dem Kunden durch die WEEE-Vorschriften auferlegt werden, insbesondere der Verantwortung gemäss Ziffer 17a.

v. Der Bereitstellung von Daten, Dokumenten, Informationen und Unterstützung für den Betreiber des WEEE-Konformitätsprogramms des Unternehmens, wie es der Systembetreiber von Zeit zu Zeit vernünftigerweise verlangen kann, um die Verpflichtungen im Rahmen des Konformitätsprogramms zu erfüllen.

b. Der Kunde ist für alle Kosten und Ausgaben verantwortlich, die sich aus seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 17a ergeben.

c. Weitere Informationen zu den in Ziffer 17a dargelegten Regelungen sind bei dem Unternehmen erhältlich.

18. Beendigung

Das Unternehmen hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn:

(i) Der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verstösst und es versäumt, diesen Verstoss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung zu beheben;

(ii) Der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt; oder

(iii) Der Kunde zahlungsunfähig ist, für insolvent erklärt wird, sich in Zwangsliquidation oder freiwilliger Liquidation (ausser zum Zweck einer Umstrukturierung oder eines Zusammenschlusses) befindet, einen Vergleich mit seinen Gläubigern schliesst, eine Gläubigerversammlung einberuft, ein Konkursverwalter oder Verwalter bestellt wird oder aus irgendeinem Grund seine Geschäftstätigkeit einstellt.

19. Höhere Gewalt

a. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren, wenn und soweit die Erfüllung durch Ereignisse verhindert, vereitelt, behindert oder verzögert wird, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dies umfasst unter anderem ungünstige Wetterbedingungen, Strassenverkehrsunfälle, Streiks, Aussperrungen oder andere Formen von Arbeitskampfmassnahmen, Krankheiten, Nichtverfügbarkeit von Material, Arbeit, Kraftstoff, Teilen oder Maschinen sowie Produktionsausfälle.

b. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die durch solche Ereignisse verursachten Schwierigkeiten zu überwinden. Es behält sich jedoch das Recht vor, seine Verpflichtungen unter diesen Umständen zu stornieren, auszusetzen oder zu ändern. Darüber hinaus kann das Unternehmen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Preis ändern, um die Mehrkosten widerzuspiegeln, die durch die Bewältigung solcher Schwierigkeiten entstehen.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht und ist nach diesem auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschliesslichen Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte.

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